AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) gelten für alle Aufträge über das Anfertigen von Lichtbilder, Videos und daraus hergestellten Werken durch Helga Mayer Fotografie e.U. (im Folgenden als „Fotografin“ bezeichnet) sowie die Ausfertigung und Lieferung von Abzügen dieser Lichtbilder.

1. VERTRAGSPARTNER

Die Fotografin kann sich zur Erfüllung von Bestellungen von Fotos oder Videos nach eigenem Ermessen Dritter bedienen. Vertragspartner des Endkunden bleibt jedoch die Fotografin.

2. ZAHLUNG

Der Endkunde ist verpflichtet, den bei der Bestellung jeweils angegebenen gültigen Preis samt Lieferkosten und gesetzlicher Steuer zu bezahlen. Es gelten die Preise und Leistungen der aktuellen Preisliste. Abweichungen von der Bildpreisliste sind schriftlich festzuhalten. Nach der Grundbearbeitung stellt die Fotografin dem Auftraggeber die Bilder mit Wasserzeichen mittels Download, in einem geschützten
Bereich zur Verfügung. Der Auftraggeber kann sich die Bilder seiner Wahl aussuchen. Nachdem die Auswahl getroffen wurde, ist die Zahlung per Überweisung fällig. Das Eigentum an entwickelten Fotos geht erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises, der Lieferkosten und der gesetzlichen Steuern auf den Endkunden über. Die Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind so fern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Fällige Honorare sind sofort und ohne Abzug zu begleichen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin. Längerfristig vereinbarte Termine bedürfen zur Terminfreihaltung einer Vorauszahlung von 100 Euro. Diese werden bei einem durch den Auftraggeber verschuldeten Nichtzustandekommen des Vertrages einbehalten.

3. RÜCKTRITT / GEWÄHRLEISTUNG

Dem Endkunden steht nach §5f Abs.1 Z3 KSchG kein Rücktrittsrecht zu, da die Fotos oder Videos nach Kundenspezifikationen angefertigt werden und/oder auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Mängel können nur anerkannt werden, wenn sie sich auf technische Unvollkommenheiten der gelieferten Ware beziehen. Geschmackliche Beanstandungen gelten nicht als Mängel. Bei Mängeln, die von den Fotografinnen und/oder ihren Subauftragnehmern zu vertreten sind, sind diese zur Ersatzlieferung berechtigt. Kommen sie der berechtigten Aufforderung zur Ersatzlieferung nicht in angemessener Zeit nach, verweigern sie diese oder schlägt diese fehl, kann der Endkunde die Rückgängigmachung des Auftrags verlangen oder den Kaufpreis mindern. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Bei eigenständigem Ausdrucken durch den Auftraggeber können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel.

4. HAFTUNG

Die Fotografinnen haften für Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ihnen oder ihren Erfüllungsgehilfen. Sie haften nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder atypische Schäden gleich welcher Art. Dies gilt auch für den Ersatz von entgangenem Gewinn, entgangener Nutzungsmöglichkeit oder immaterieller Werte.

5. GEISTIGES EIGENTUM

Alle Fotos, Videos und daraus hergestellte Werke (insbesondere Präsentationen) sind urheberrechtlich geschützt. Inhaber der Urheberrechte ist die Fotografin. Endkunden steht das nicht übertragbare, nicht-ausschließliche Recht (Nutzungsrecht) zu, für eigene private und nicht kommerzielle Zwecke einzelne analoge und/oder digitale Vervielfältigungen herzustellen, diese zu verbreiten und/oder öffentlich zur Verfügung zu stellen (insbesondere auf Internet-Websites und sozialen Medien). Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist Helga Mayer Fotografie, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass die Fotografin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.

6. SPEICHERUNG VON FOTOS UND DATEN

Endkunden schließen mit der Fotografin nur einen Vertrag ab, wenn sie Erziehungsberechtigte der fotografierten Kinder sind und über die Verwendung der Fotos und Videos entscheiden können. Endkunden stimmen zu, dass die Fotos und Videos ihrer Kinder dauerhaft gespeichert werden, insbesondere auf Computern, Servern (Cloud) und/oder auf Fotoentwicklungsportalen, die von der Fotografin genützt werden.
Die Fotografin ist nicht verpflichtet, Fotos, Videos oder daraus hergestellte Werke dauerhaft zu speichern.

7. VERTRETUNG

Im Falle von Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch Familien Angehörige), wenn die Fotografin nicht zum Termin erscheinen kann, wird sie sich bemühen eine Vertretung für die jeweilige Fotosession zu organisieren. Sollte es nicht gelingen, übernimmt die Fotografin keine Haftung für daraus resultierende Schäden. Die Vertretung fotografiert auf eigenen Rechnung mit eigenen Preisen.

8. VERÖFFENTLICHUNG

Die Lichtbilder dürfen vom Fotografen nach schriftlicher Vereinbarung für Werbezwecke verwendet werden. Der Auftraggeber bestätigt, dass der zweite Erziehungsberechtigte mit der Veröffentlichung
Einverstanden ist.

9. SALVATORISCHE KLAUSEL

Ist eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so berührt dies weder die Wirksamkeit des verbleibenden Teils der Bestimmung noch der restlichen AGB.

10. GERICHTSSTAND / ANWENDBARES RECHT

Für alle Streitigkeiten sind die für die Stadt Wien, Österreich sachlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts
und des UN-Kaufrechts.